Das Nachlassgericht beim Amtsgericht Bersenbrück
Auch als Nachlassgerichte werden die Amtsgerichte tätig. Das Amtsgericht Bersenbrück ist in der Regel dann zuständig, wenn der oder die Verstorbene den letzten gewöhnlichen Aufenthalt im hiesigen Gerichtsbezirk hatte.
Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören insbesondere:
- Entgegennahme und amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge)
- Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
- Erteilung von Erbscheinen
- Entgegennahme von Erbausschlagungen
Wichtiger Hinweis:
Falls Sie persönlich beim Nachlassgericht des Amtsgerichts Bersenbrück Anträge stellen möchten, Ihr Testament in die amtliche Verwahrung geben, es aus der amtlichen Verwahrung nehmen oder Beurkundungen von Ausschlagungen oder Erbscheinsanträgen vornehmen lassen möchten, ist dies nur nach Terminvergabe möglich. Sie erreichen uns telefonisch unter 05439 608 0.
Nähere Informationen zum Erbrecht können Sie der Broschüre „vererben - erben“ des Niedersächsischen Landesjustizportals entnehmen.