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Einlasskontrollen

Um eine größtmögliche Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitern zu gewährleisten, werden beim Amtsgericht Bersenbrück im Eingangsbereich Sicherheitskontrollen durchgeführt. Sämtliche Besucherinnen und Besucher werden hier auf Waffen und gefährliche Gegenstände kontrolliert.

Bitte beachten Sie, dass danach unter anderem das Mitbringen von Waffen (und ähnlichen Gegenständen wie z.B. alle Arten von Messern, Brieföffner usw.) oder Tieren (Ausnahme: Blindenhunde) untersagt ist.

Eine Aufnahme von Fotos, Videos oder Tonmitschnitten ist im Gebäude nur mit Genehmigung des Direktors/der Direktorin zulässig. Daher kann das Mitführen von Geräten zur Bildaufzeichnung oder Tonaufzeichnung untersagt werden. Dies gilt auch für Handys, Smartphones, Tablets.

Gegenstände, die der kontrollierende Wachtmeister als gefährlich einstuft, können einbehalten werden. Besucher mit eingesetztem Defibrillator wenden sich bitte vor Einlass an den kontrollierenden Wachtmeister. Bitte beachten Sie, dass Sie vor Verlassen des Gerichtsgebäudes die eventuell bei der Sicherheitskontrolle einbehaltenen Gegenstände wieder abholen.

Durch die Einlasskontrollen kann es zu Verzögerungen beim Einlass in das Gebäude kommen. Bitte bedenken Sie dieses bei der zeitlichen Planung Ihres Besuchs!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Größere Gruppen wie zum Beispiel Schulklassen sollten sich unbedingt einige Tage vor einem geplanten Besuch bei der Verwaltung des Amtsgerichts anmelden.

Einlasskontrollen Bildrechte: www.wyrwa-foto.de

Einlasskontrollen

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