Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bersenbrück.
Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bersenbrück ist zuständig für die Führung der Grundbücher des im Amtsgerichtsbezirk gelegenen Grundbesitzes.
Seit einiger Zeit werden die Grundbücher digitalisiert mit dem Programm "SolumSTAR" geführt. Dies ermöglicht auch den Notaren und anderen zur Einsicht Berechtigten, das Grundbuch über EDV on-line einzusehen, ohne das Grundbuchamt aufsuchen zu müssen. Weitere Informationen zum automatisierten Abrufverfahren für das elektronische Grundbuch erhalten Sie auf der Seite des Oberlandesgerichts Celle.
Das Grundbuchrecht befasst sich mit dem unbeweglichen Vermögen, den Grundstücken. Dazu gehören auch das Wohnungseigentum und grundstücksgleiche Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht (eigenes Bauwerk auf fremden Grund und Boden).
Das Grundbuchrecht gehört zur sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit und stützt sich seit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze am 1. Januar 1900 auf folgende Rechtsgrundlagen:
- Materiellrechtlich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), 3. Buch (Sachenrecht). Dort ist im wesentlichen geregelt, wie Rechte an Grundstücken begründet, erworben und übertragen werden.
- Formellrechtlich auf die Grundbuchordnung (GBO). Dort ist der Ablauf des Verfahrens in Grundbuchsachen geregelt, insbesondere wie Rechte in das Grundbuch eingetragen und wieder gelöscht werden.
Für Vermessungen, Gutachten und Erstellen von Flurkarten und Lageplänen etc. kann man sich an das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Katasteramt Osnabrück), Mercatorstr. 4 u. 6, 49080 Osnabrück, Tel. 0541/503-100, oder jeden öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wenden.
Rollregale im Grundbuchamt