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Videokonferenz beim Amtsgericht Bersenbrück

Anlage für eine Videokonferenz   Bildrechte: Amtsgericht Bersenbrück
Videokonferenz beim Amtsgericht Bersenbrück

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Mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen

per Videokonferenz beim Amtsgericht Bersenbrück

Gemäß § 128a ZPO und § 32 Abs. 3 FamFG kann das Gericht in Zivilrechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Zeugen gestatten, sich während der mündlichen Verhandlung und der Beweisaufnahme an einem anderen Ort aufzuhalten und von dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Dies bedeutet, dass eine Partei, ein Rechtsanwalt oder ein Zeuge nicht zu einem Gerichtstermin anreisen muss, sondern von einem anderen Ort an der Verhandlung teilnehmen kann. Der Prozessbeteiligte wird dann per Videokonferenz zu der im Amtsgericht Bersenbrück stattfindenden Verhandlung dazugeschaltet und kann auf diese Weise uneingeschränkt daran teilnehmen. Dadurch vermeiden die Beteiligten weite Anfahrtswege sowie lange Abwesenheiten in der Anwaltskanzlei oder auf der Arbeitsstelle. Während der Corona-Pandemie wird durch eine Videokonferenz auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem COVID 19-Virus geleistet.

Im Amtsgericht Bersenbrück sind zwei Sitzungssäle mit modernster Videokonferenztechnik ausgestattet, die auch von einem anderen Ort eine uneingeschränkte Teilnahme an der mündliche Verhandlung und die Vornahme aller erforderlichen Verfahrenshandlungen ermöglichen. Die Prozessbeteiligten benötigen dafür lediglich eine Internetverbindung, einen Computer/Tablet/Smartphone mit Kamera und ein Headset. Die Entscheidung, ob eine mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme per Videokonferenz durchgeführt werden, trifft die/der das Verfahren leitende Vorsitzende.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgend zum Download bereitgestellten Informationen des Oberlandesgerichts Oldenburg.

Hier können Sie ein Hinweisblatt bzw. eine Anleitung zur Videokonferenz downloaden.



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