Niedersachsen klar Logo

Pflicht zur Einreichung von Schriftsätzen bei Gericht als elektronisches Dokument durch professionelle Einreicher ab dem 01.01.2022



Ab dem 01.01.2022 treten in allen Verfahrensordnungen in der Gerichtsbarkeit Änderungen in Kraft, wonach vorbereitende Schriftsätze sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch sogenannte professionelle Einreicher zwingend als elektronisches Dokument bei Gericht einzureichen sind. Dies wird auch für die Kommunikation zwischen den professionellen Einreichern und den Gerichtsvollziehern gelten. Das derzeitige Wahlrecht zwischen papierener und elektronische Einreichung erlischt somit mit Ablauf des 31.12.2021.

Ab dem 01.01.2022 können somit nur noch Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Person des Privatrechts die Gerichte in „Papierform“ adressieren.

Wichtige Informationen über den elektronischen Rechtsverkehr sowie den Flyer „schriftformwahrende Übermittlung“ zur Rechtsänderung ab dem 01.01.2022 erhalten sie auch auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal



zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln