Mediation
Mediation beim Güterichter
Als alternative Form der Konfliktlösung in Gerichtsverfahren bietet das Amtsgericht Bersenbrück eine Mediation vor dem Güterichter an.
Im Güterichterverfahren unterstützen besonders geschulte und ausgebildete Richter die Parteien zusammen mit ihren Rechtsanwälten bei der Suche nach einer Lösung ihres Konfliktes. Unter der Vermittlung des Güterichters entwickeln die Parteien selbstständig eine sinnvolle, verbindliche, umfassende und nachhaltige Problemlösung, sodass es keiner Entscheidung des streitentscheidenden Richters bedarf.
Bei dem Amtsgericht Bersenbrück werden Güterichterverfahren durchgeführt von:
Richter am Amtsgericht Stalljohann
Richter am Amtsgericht Vallo
Richter am Amtsgericht Wilgen
Die Vorteile des Verfahrens beim Güterichter!
schnelle, einvernehmliche und interessengerechte Konfliktlösung
Vermeidung einer langen Verfahrensdauer durch mehreren Instanzen mit den dadurch verbunden Kosten
Wegfall von zeit- und kostenintensiven Beweisaufnahmen, insbesondere die Einholung von Sachverständigengutachten ist nicht erforderlich
Zeitersparnis durch Vermeidung von Besprechungen mit dem Rechtsanwalt und anfallendem Schriftwechsel
Möglichkeit der Fortsetzung des streitigen Verfahrens ohne prozessuale Nachteile oder Zeitverlust, wenn keine Einigung vor dem Güterichter erreicht wird
keine zusätzlich anfallenden Gerichtskosten
Vermeidung von Folgeprozessen durch eine über den Streitgegenstand hinausgehende Einigung
Der Ablauf des Güterichterverfahrens
Das Güterichterverfahren wird als besondere Form der Güteverhandlung im Sinne von § 278 Absatz 5 Satz 1 der Zivilprozessordnung geführt.
Güterichter kann nur ein Richter sein, der nicht selbst als entscheidender Richter zuständig ist. Nachdem der streitige Richter das Verfahren an den Güterichter verwiesen hat, lädt dieser die Parteien und die Rechtsanwälte möglichst zeitnah zu einem Termin ein.
Die Gespräche vor dem Güterichter werden stets in persönlicher Anwesenheit der Parteien geführt. Da auch rechtliche Aspekte Bestandteil der Gespräche sein können, sind in der Güterichterverhandlung grundsätzlich auch die Rechtsanwälte der Parteien anwesend. Auf Wunsch und mit Einverständnis der Parteien können auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind, an den Gesprächen teilnehmen.
Die Gespräche finden in einem informellen Rahmen statt und sind nicht öffentlich. In diesem Gesprächsrahmen können die Parteien in vertraulicher Atmosphäre auch solche Dinge ansprechen, die in einem öffentlichen Verfahren nicht zur Sprache kämen.
Der Güterichter sorgt für eine faire und konstruktive Gesprächsatmosphäre, die den Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Interessen und Aspekte des Konfliktes darzulegen. Die Parteien und Rechtsanwälte können in dieser Umgebung zusammen mit dem Güterichter den Konflikt erörtern und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Einigen sich die Parteien, kann der Güterichter einen gerichtlichen Vergleich protokollieren, der für die Parteien verbindlich ist und das streitige Verfahren endgültig beendet.
Ein Protokoll des Gesprächs wird nicht geführt und über den Inhalt des Güterichterverfahrens wird der streitentscheidende Richter nicht vom Güterichter informiert.
Soweit sie weitere Fragen zum Güterichterverfahren haben, können Sie sich jederzeit an das Amtsgericht Bersenbrück wenden. Die Serviceeinheit für Güterichterverfahren können sie wie folgt kontaktieren:
Telefon: 05439 - 608 263
Telefax: 05439 - 608 172
Mediation in Niedersachsen