Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Bersenbrück.
In der Insolvenzabteilung unseres Gerichts werden Insolvenzanträge bearbeitet und die Insolvenzverfahren nach Eröffnung durchgeführt. Bis zur Eröffnung eines Verfahrens ist der Richter sachlich zuständig, nach Verfahrenseröffnung - bis auf wenige Ausnahmen - der Rechtspfleger.
Das Insolvenzverfahren dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger. Dabei wird das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen des Schuldners zu Gunsten aller Gläubiger verwertet.
Regelinsolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren betrifft juristische Personen und selbständige natürliche Personen. Das Regelinsolvenzverfahren findet zudem Anwendung bei einem ehemals selbständigen Schuldner, wenn er mehr als 19 Gläubiger hat oder gegen ihn noch Arbeitnehmerforderungen (Lohnforderungen, Gehaltsforderungen, Forderungen der Sozialversicherungsbeiträge) bestehen.
Das Regelinsolvenzverfahren kann durch einen Gläubiger beantragt werden, wenn er seine Forderung und einen Insolvenzgrund glaubhaft machen kann. Das Gericht prüft die Zulässigkeit des Antrags und ob genügend Masse zur Eröffnung des Verfahrens vorhanden ist.
Der Schuldner selbst kann ebenfalls Insolvenz beantragen, manchmal besteht dazu auch eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. für Geschäftsführer einer GmbH bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH).
Für den Eigenantrag eines Regelinsolvenzverfahrens stehen verschiedene Antragsformulare zur Verfügung.
Unten stehendes Formular InsO 2 kann verwendet werden:
Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist für natürliche Personen vorgeschrieben, die nicht selbständig tätig sind.
Wenn jemand in der Vergangenheit selbständig tätig gewesen ist, sind die Verbraucherinsolvenzvorschriften anzuwenden, wenn der Schuldner weniger als 20 Gläubiger hat und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (z. B. Lohnforderungen, Gehaltsforderungen, Forderungen der Sozialversicherungsbeiträge).
Wichtig!
Für das Verbraucherinsolvenzverfahren besteht ein Formularzwang zur Verwendung der aktuellen amtlichen Vordrucke. Unten stehendes Formular InsO bzw. InsO 1 kann verwendet werden.
Ferner muss der Schuldner, bevor er einen Antrag bei Gericht auf Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen kann, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit Hilfe einer als geeignet geltenden Stelle (Rechtsanwalt, Steuerberater, Schuldnerberatungsstelle) versuchen. Erst, wenn der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch gescheitert ist, kann das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden.
An folgende Schuldnerberatungsstellen kann man sich wenden, wenn man ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung anstrebt:
SKM Osnabrück e.V.
Alte Poststraße 11
49074 Osnabrück
AWO Ortsverein Bramsche
Neckarstraße 27
49565 Bramsche
Diakonisches Werk
Kirchhofstraße 6
49565 Bramsche
Mehr zum Thema Schuldnerberatung erhalten Sie ferner auf der Homepage des Caritasverband für die Diözese Osnabrück.
Um für die Eröffnung des Verfahrens notwendigen Kosten decken zu können, kann auch die Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden. Unten stehendes Formular InsO 4 kann verwendet werden.
Restschuldbefreiung kann ein natürlicher Schuldner sowohl im Regelinsolvenzverfahren als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren erlangen, wenn er einen entsprechenden Antrag stellt und eine Abtretungserklärung einreicht
Öffentliche Bekanntmachungen
Vorläufige Sicherungsmaßnahmen, Verfahrenseröffnungen und weitere wichtige Entscheidungen bzw. Terminbestimmungen werden öffentlich bekannt gemacht. Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen zum Teil im Bundesanzeiger, stets im Internet unter und ggfls. in örtlichen Tageszeitungen.
In Niedersachsen wird zum 1. April 2012 bei allen Insolvenzgerichten der elektronische Rechtsverkehr (ERV-InsO) eingeführt. Insolvenzverwalter haben dann zum Beispiel die Möglichkeit, Insolvenztabellen statt mittels Disketten über ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) beim Insolvenzgericht einzureichen. Alle wesentlichen Informationen dazu finden Sie auf der .
Die zum Download angebotenen Insolvenzanträge sind ausgedruckt, unterschrieben in Papierform einzureichen.
Insolvenzanträge zum Download
- InsO - Verbraucherinsolvenzverfahren_und_Restschuldbefreiungsverfahren.pdf - Download (PDF)
- InsO 1 - Antrag auf Eröffnung Insolvenzverfahren (natürliche Personen) mit Antrag auf Restschuldbefreigung (Regelinsolvenzverfahren).22.pdf - Download (PDF)
- InsO 2 - Antrag auf Eröffnung Insolvenzverfahren (juristische Personen)_22_.pdf - Download (PDF)
- InsO 4 - Antrag auf Verfahrenskostenstundung_22.pdf - Download (PDF)
Insolvenzverfahren