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Hinweis für Menschen mit Beeinträchtigungen z.B. Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte, Hörbeeinträchtige

Allgemeines:

Das Gebäude des Amtsgerichts Bersenbrück ist ein denkmalgeschützter Altbau. Aufgrund dessen sind viele Bereiche nicht barrierefrei erreichbar.

Behindertenparkplätze:

Das Amtsgericht Bersenbrück verfügt über zwei behindertengerechte Parkplätze. Ein Parkplatz befindet sich rechts neben dem barrierefreien Eingang. Ein weiterer behindertengerechter Parkplatz liegt auf dem Hauptparkplatz vorne links.

Hinweis für gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer:

Der behindertengerechte Eingang liegt rechts hinter der großen Treppe (Haupteingang). Die Nebeneingangstür lässt sich nicht selbstständig öffnen. Links vor dem Eingang befindet sich eine Klingel, die für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer frei zugänglich ist. Nach dem Betätigen der Klingel erhalten Sie Unterstützung aus der Wachtmeisterei.

Der Fahrstuhl im Gebäude des Amtsgerichts befindet sich direkt links hinter dem behindertengerechten Eingang. Es lassen sich dadurch folgende Säle und Büros barrierefrei erreichen:

Sitzungssäle: E 2, E11, 134 und 144

Wachtmeisterei: E 1

Justizservice: 104 und 106

Der Fahrstuhl ist barrierefrei zugänglich und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar.

Die Behindertentoilette befindet sich auf dem Eingangsflur mittig (E 9).

Nachtbriefkasten:

Das Amtsgericht Bersenbrück verfügt über einen barrierefreien Nachtbriefkasten. Dieser befindet sich rechts in der barrierefreien Eingangstür (hinter der großen Treppe des Haupteingangs). Das Heranfahren an den Nachtbriefkasten mit einem Rollstuhl ist möglich. Der Einwurfschlitz ist aus sitzender Höhe zu erreichen.

Allgemeine Hilfsmittel:

Evakuierungsstuhl

Stand: 30.09.2024

Bild zum Thema Hinweise für Gehbehinderte Bildrechte: grafolux & eye-server

Bild zum Thema Barrierefreiheit

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