Entstehungsgeschichte des Amtsgerichts Bersenbrück
Im Jahr 2002 konnte das Amtsgericht Bersenbrück sein 150jähriges Bestehen feiern. Am 1. Oktober 1852 traten im damaligen Königreich Hannover Justizorganisationsgesetze in Kraft, mit denen die Idee der Unabhängigkeit der Rechtsprechung verwirklicht, die Rechtspflege vollkommen neu strukturiert und dazu insbesondere die Amtsgerichte eingeführt wurden. Eines der damals im Königreich Hannover neu geschaffenen 168 Amtsgerichte war das Amtsgericht Bersenbrück.
Nach kurzer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit am Ende des 2. Weltkrieges wurde das Amtsgericht auf Anordnung der britischen Militärregierung am 20. August 1945 wiedereröffnet.
In den Jahren 1972/1973 wurden im Rahmen der landesweiten Auflösung kleinerer Amtsgerichte die Nachbaramtsgerichte Fürstenau, Bramsche und Quakenbrück dem Amtsgericht Bersenbrück zugeordnet. Seitdem besteht der Amtsgerichtsbezirk in seiner jetzigen, den ehemaligen Landkreis Bersenbrück umfassenden Form.
Weit älter als das Gericht ist das Gebäude, in dem es sich befindet. Die Räumlichkeiten beherbergten ursprünglich ein im Jahr 1231 gegründetes Zisterzienserinnenkloster, das im Jahre 1787 aufgelöst wurde. Der älteste Teil im Nordflügel, das sogenannte Remtergebäude mit dem frühgotischen Kreuzgang, stammt aus der Gründungszeit des Klosters. Um 1700 entstanden der Süd- und Westflügel des Hauptgebäudes.
Neben dem Kreuzgang und dem Innenhof sind die Sitzungssäle im Remtergebäude besonders sehenswert und zeigen in eindrucksvoller Weise, dass hier an historischem Ort Recht gesprochen wird.
Kreuzgang vor den Sitzungssälen