Kontaktformular für Besucherinnen und Besucher
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Der JUSTIZSERVICE ist eine zentrale Abteilung des Amtsgerichts Bersenbrück, die für die Entgegennahme von Erklärungen und Anträgen zuständig ist. Sie erbringt damit eine Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger, die nicht durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten sind.
Ferner erhalten Sie Informationsmaterialien zu Betreuungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Öffnungszeiten des Justizservice
Wochentag/e |
vormittags |
nachmittags |
montags bis donnerstags, |
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Keine Sprechzeiten |
Freitags und vor Feiertagen |
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Keine Sprechzeiten |
Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus am Amtsgericht Bersenbrück
Wir bitten Sie, persönliche Besuche auf ein Minimum zu beschränken. Bitte klären Sie Ihr Anliegen vorab telefonisch mit uns ab.
Telefonnummer des Justizservice:
05439 608 0
Alle Besucherinnen/Besucher sind verpflichtet, beim Betreten des Gerichts ihre persönlichen Daten zu hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Das entsprechende Formular ist auch auf der Internetseite des Amtsgerichts verfügbar, kann dort heruntergeladen und bereits ausgefüllt mitgebracht werden. Dadurch können Wartezeiten verkürzt werden. Der Datenschutz ist gewährleistet.
Innerhalb des Amtsgerichts ist von jedem Besucher ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gesichtsschilde ersetzen den Mund-Nasen-Schutz nur, sofern im Einzelfall durch ein geeignetes Attest nachgewiesen ist, dass das Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen unzumutbar ist. Es ist ein Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten.
Personen, die grippeähnliche Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten oder in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder zu jemandem, der im Verdacht steht, an COVID-19 erkrankt zu sein, werden gebeten, von einem Besuch des Amtsgerichts abzusehen. Gegebenenfalls wird der Zutritt untersagt.
Zuständigkeiten des Justizservice
Bitte beachten sie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizservice keine Rechtsberatung durchführen. Zur Aufnahme und Entgegennahme von Anträgen und Erklärungen ist ein aktueller Lichtbildausweis vorzulegen.
Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung, darf nur von Rechtsanwälten und von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis nach Artikel 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz erteilt ist.
für die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen in:
· Beratungshilfeangelegenheiten
· Betreuungssachen
· Familiensachen
· Insolvenzsachen
· Strafsachen
· Grundbuchsachen
· Nachlasssachen
· Vollstreckungsangelegenheiten
· Zivilsachen Justizservice Zuständigkeiten
· Zwangsversteigerungssachen
· Sonstiges
Hier erhalten sie eine detailliertere Aufstellung der Zuständigkeiten des Justizservice.
Broschüren und Formulare nebst Ausfüllhinweisen finden Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.
Den schriftlichen Antrag auf Beratungshilfe können Sie hier und die Ausfüllhinweise hier aufrufen. Der Antrag kann unterschrieben mit Anlagen dem Amtsgericht Bersenbrück zugesandt werden.
Den Antrag auf Erteilung einer Grundbuchblattabschrift finden Sie hier.
In Zweifelsfällen bitten wir Sie, durch einen Telefonanruf zu erfragen, ob der Justizservice die von Ihnen gewünschten Erklärungen und Anträge aufnehmen kann.
Kontakt: Amtsgericht Bersenbrück Telefon: 05439-608-0 Telefax: 05439-608-200 |