Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
(PDF, 0,79 MB)
Hinweisblatt zum Antrag auf Beratungshilfe
(PDF, 0,11 MB)
Antrag auf Erteilung von Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch
(PDF, 0,70 MB)
Der JUSTIZSERVICE ist eine zentrale Abteilung des Amtsgerichts Bersenbrück, die für die Entgegennahme von Erklärungen und Anträgen zuständig ist. Sie erbringt damit eine Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger, die nicht durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten sind.
Ferner erhalten Sie Informationsmaterialien zu Betreuungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Öffnungszeiten des Justizservice
Wochentag/e |
vormittags |
nachmittags |
montags bis donnerstags, |
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Keine Sprechzeiten |
Freitags und vor Feiertagen |
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Keine Sprechzeiten |
Telefonnummer des Justizservice:
05439 608 146
Zuständigkeiten des Justizservice
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizservice keine Rechtsberatung durchführen. Zur Aufnahme und Entgegennahme von Anträgen und Erklärungen ist ein aktueller Lichtbildausweis vorzulegen.
Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung, darf nur von Rechtsanwälten und von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis nach Artikel 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz erteilt ist.
für die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen in:
· Beratungshilfeangelegenheiten
· Betreuungssachen
· Familiensachen
· Insolvenzsachen
· Strafsachen
· Grundbuchsachen
· Nachlasssachen
· Vollstreckungsangelegenheiten
· Zivilsachen Justizservice Zuständigkeiten
· Zwangsversteigerungssachen
· Sonstiges
Hier erhalten Sie eine detailliertere Aufstellung der Zuständigkeiten des Justizservice.
Broschüren und Formulare nebst Ausfüllhinweisen finden Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.
Den schriftlichen Antrag auf Beratungshilfe können Sie hier und die Ausfüllhinweise hier aufrufen. Der Antrag kann unterschrieben mit Anlagen dem Amtsgericht Bersenbrück zugesandt werden.
Den Antrag auf Erteilung einer Grundbuchblattabschrift finden Sie hier.
In Zweifelsfällen bitten wir Sie, durch einen Telefonanruf zu erfragen, ob der Justizservice die von Ihnen gewünschten Erklärungen und Anträge aufnehmen kann.
Kontakt: Amtsgericht Bersenbrück Telefon: 05439-608-0 Telefax: 05439-608-200 |