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Hinweise für Zeugen

Sie haben eine Ladung als Zeuge erhalten und sollen in einem gerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Bersenbrück als Zeuge aussagen.

Als Zeuge haben sie vielleicht Fragen hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten

  • Muss ich vor Gericht erscheinen?
  • Muss ich vor Gericht aussagen?
  • Muss ich Nachweise vorlegen, wenn ich nicht zum Termin erscheinen kann?
  • Ist meine Sicherheit vor Gericht gewährleistet?
  • Bekomme ich eine Entschädigung meiner Auslagen und meines Verdienstausfalles?

Vielleicht werden Ihre Fragen schon durch die der Ladung beigefügten Hinweise ausreichend beantwortet.

Anderenfalls haben sie die Möglichkeit, sich während der Geschäftszeiten telefonisch mit ihren Fragen an unseren Ansprechpartner für Zeugen beim Amtsgericht Bersenbrück zu wenden und zwar unter der Telefonnummer 05439 - 608 153.

Bild zum Thema Zeuge vor Gericht

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